Stadtratssitzung vom 29.4.2008, Punkt 4: Bebauungsplan 'Alter Marktplatz/John-Bopp-Straße'.

Veröffentlicht am 01.05.2008 in Stadtratsfraktion

Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Aufstellungsbeschluss B-Plan Alter Marktplatz/John-Bopp-Straße.

Die SPD-Fraktion kann den Beschlussanträgen der Verwaltung nicht zustimmen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.4.2008 der Einräumung eines Erbbaurechtes zugunsten der SEPA Projektentwicklung gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt. Wir haben damals abgelehnt, weil wir dies für vergaberechtlich unzulässig und finanziell zu riskant angesehen haben.

Grundsätzlich will die SPD die Innenentwicklung, die Stärkung des Handels in der Innenstadt und hat das in der Vergangenheit vielfach dokumentiert.
Um so mehr schmerzt es uns, dass wir auch heute dem weiteren Vorgehen unsere Zustimmung verweigern müssen.

Was ist seit der Sitzung des Gemeinderates vom 29.4.2008 an neuen Fakten zu Tage getreten?

Planungsrechtlich hat sich für uns die Ausgangslage nicht verändert – nach wie vor sind wir der Auffassung dass das Vorhaben ohne Ausschreibung unzulässig ist. Insbesondere halten wir es für unzulässig direkt oder indirekt Rathaus-Ersatzräume durch die SEPA ohne ordnungsgemäße Ausschreibung errichten zu lassen.

Insbesondere kann die SPD heute nicht erkennen, wie sich die Umnutzung des Rathauses für Zwecke des Einzelhandels im kommunalen Haushalt vertretbar darstellen lässt.
In einem Satz gesagt: Wir geben funktionierende Rathausräume auf, erhalten für den Grund und Boden einen Erbbauzins, der 19.000 € im Jahr beträgt, und müssen pro Jahr Mieten in der Größenordnung von € 150.000 aufwenden, um unsere Verwaltung unterzubringen. Nach dreißig Jahren erhöht sich diese Summe – Stand heute – nochmals um jährlich € 25.000.
Der Oberbürgermeister hat überdies erkennen lassen, dass es derzeit nicht vorstellbar ist, hier zu einer finanziell vertretbar Lösung zu gelangen. Ferner muss die EDV-Zentrale komplett verlegt und ganze Rathausabteilungen müssen temporär das Haus verlassen. Kostenschätzungen hierüber liegen nicht vor. Wir gehen von einem Aufwand aus, der die Millionengrenze deutlich überschreitet. Dafür spricht, dass die Kommunalentwicklung in ihrer Machbarkeitstudie vom Oktober 2000 den Rathausumbau wegen enormer Kosten als unvertretbar bezeichnet hat. (Es folgt ein Zitat aus der Vorlage vom Oktober 2000).
Hinzu kommt, dass nach Aussage der Verwaltung, neue Gründungskosten wegen erdbebenrechtlicher Vorschriften hinzukommen werden.
Auch das Vorgehen der Stadtverwaltung in dieser Frage entspricht nicht der Bedeutung der Angelegenheit.
Während des sogenannten Projektentwicklungswettbewerbes wurde vom OB schlicht behauptet – es gäbe eine neue technische Lösung, nach der der Umbau technisch und damit auch finanziell vertretbar würde. Bis heute liegt uns hierüber überhaupt nichts vor, offenbar weil es nichts gibt.
Trotzdem wird mit Volldampf ins finanzielle Chaos gesteuert. Da stellt sich schon die Warum-Frage.
Wenn wir die Miete, die wir zu entrichten haben und die geschätzten Umbaukosten auf die Zeitachse der Verwaltung legen und einen Marktzins von 4,5 % rechnen, wendet die Stadt Bruchsal nach dem Ruhestand des OB insgesamt 4,4 Millionen Euro Miete, saldiert um € 570.000 an Erbbauzinsen und 6,9 Millionen Euro an Zinsen, insgesamt 11,87 Millionen € auf. Das Datenblatt bitte ich zu Protokoll zu nehmen.

Es ist einsehbar, dass wir da nicht zustimmen können. Es ist auch kein Kunststück von H&M einen Mietvertrag für diese 1a-Lage zu erhalten. Das ist keine Erfolgsmeldung, denn für H&M stimmen die Konditionen – ein Risiko geht dieses Unternehmen mit diesem Vertrag nicht ein.
Salopp formuliert: Jeder der Geld verschenkt und Vermögen verschleudert und über ein Grundstück in dieser Lage verfügt, wird von H&M via SEPA beglückt.
Natürlich ist diesem Aufwand die einzunehmende Grundsteuer und vielleicht auch ein bescheidenes Gewerbesteueraufkommen gegen zu rechnen. Nennenswerte Beträge ergibt das nicht.
Erkennen können wir eines mit Sicherheit: Wäre das ganze Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden, stünden wir heute nicht da, wo wir stehen. Auch rächt sich der Defacto-Ausschluss von Mitbewerbern über nachträglich definierte Ko-Kriterien bitter, wie ein unkommuniziert notwendiger Vollversorger und die Rathaus-Umbau-Idee, die jetzt die Stadt zu allem Überfluss selbst bezahlen will. Wie schon durch die Fraktion erklärt: Wenn denn ein Rathaus-Umbau in Betracht gezogen wird, wäre mit Sicherheit ECE in der Lage gewesen, über die Projektgröße eine Refinanzierung der Kosten anzubieten, die vielleicht vertretbar geworden wäre. SEPA kann das nicht.

Und noch eines: Das SEPA-Projekt bringt (H & M ausgenommen) keine neue relevante Kaufkraft in die Stadt. Es gibt Umverteilungen zu Lasten des innerörtlichen Einzelhandels, insbesondere des Kaufhauses Schneider, der durch den Drogeriemarkt-Müller stark geschwächt wird und einen Leerstand im alten Tengelmann. Aber diese Umverlagerungseffekte kennen wir bereits von der C&A Ansiedlung.

Bleibt ein Blick auf die städtebauliche Bewertung. Abgesehen von diversen Fehlern im vorliegenden B-Plan liefert dieser nicht den großen Wurf. Der von der SPD geforderte städtebauliche Wettbewerb wurde zu einem ‚Fassaden-Farcen-Wettbewerb’ ohne grundlegende Alternativen.
Nicht von ungefähr soll nun einfach das gebaut werden, was die SEPA vorgelegt hat.
Ich erinnere im Gegensatz dazu an den Neubau der Untergrombacher Grund- und Realschule, wo heute die Vergabe der Architektenleistungen ansteht. Trotz eines auch hier äußerst fragwürdigen Verfahrens gab es wenigsten drei, teils erheblich differente Entwürfe mit einer Auswahlmöglichkeit seitens des Gemeinderates und einer wenigstens gestalterisch befriedigenden Lösung.

Und ein Letztes: Das Rathaus symbolisiert städtebaulich die Teilhabe der Bürgerschaft am kommunalen Geschehen. Eine Teilaufgabe des Rathauses kann unseres Erachtens ohne Befragung der Bruchsaler Bürger ohnehin nicht stattfinden.

Wir lehnen diese Vorlage ab und weisen die Damen und Herrn Kollegen ausdrücklich darauf hin, dass die Verschleuderung städtischen Vermögens möglicherweise haftungsrechtliche Bedeutung hat.

 
 

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