SPD-Kreistagsfraktion strebt Absenkung der Kreisumlage an

Veröffentlicht am 04.12.2020 in Kreistagsfraktion

von Wolfgang Sickinger, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion und Kreisrat

Bei der jüngsten Verwaltungsausschusssitzung des Kreistages stellte die SPD-Kreistagsfraktion fest, dass die auf dem Rechnungsabschluss des Jahres 2019 beruhenden Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2021 recht willkommen sind. Die Steuerkraft der Städte und Gemeinden als Basis der Kreisumlage steigt um 4,4 Prozent auf 706 Mio. Euro. Das sind für 2021 etwa 30 Mio. Euro mehr als gegenwärtig und bedeuten ein landesweit überdurchschnittliches Ergebnis.

Bei gleichbleibender Kreisumlage von 30 Punkten würde damit umgerechnet ein Punkt mehr eingenommen als in diesem Jahr. Das tut zwar dem Landkreis gut, schmerzt aber die Landkreiskommunen umso mehr. Denn im Jahr 2021 kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass die pandemiebedingten Unterstützungsleistungen von Bund und Land für die Kommunen nochmals in ähnlicher Höhe ausfallen werden wie in der Gegenwart.

Deshalb setzt sich die SPD-Kreistagsfraktion dafür ein, dass die Kreisumlage auf wenigstens 29 Punkte gesenkt wird. Das würde die Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe um ca. 7 Mio. Euro entlasten. Und dies wäre sehr wichtig; denn wenige Kommunen werden angesichts der pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben im kommenden Jahr eine Neuverschuldung vermeiden können.

Die SPD-Fraktion sieht Landkreis, Städte und Gemeinden als kommunale Familie im selben Boot. Und da hilft es dem vorderen Drittel des Bootes, dem Landkreis, nichts, wenn die hinteren zwei Drittel, die Kommunen, untergehen. Wichtig ist die Solidarität der kommunalen Familie, durch die ein Kentern in 2021 und den Folgejahren vermieden wird.

Die SPD-Fraktion strebt deshalb einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Kreistagsfraktionen zugunsten der 32 Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe an.

Bezogen auf Stutensee würde die Absenkung der Kreisumlage um einen Punkt von 30 auf 29 eine Ersparnis in Höhe von knapp 394.000 Euro bedeuten. Ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Entlastung des Gesamtergebnishaushalts, der vor den Haushaltsplanberatungen noch einen prognostizierten Fehlbetrag von 3.863.050 Euro aufweist.

Weitere Verbesserungen des Ergebnishaushaltes, also bei den laufenden Einnahmen und Aufwendungen sowie den Abschreibungen, müssen im Rahmen der anstehenden Beratungen erreicht werden.

Anders sieht es bei der Investitionstätigkeit aus. Hier sollten die geplanten Investitionen nicht angetastet werden. Denn angesichts der coronabedingt unsicheren Lage in vielen Wirtschaftsbereichen ist antizyklisches Handeln des öffentlichen Sektors unerlässlich.

 
 

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