Öl zwischen Untergrombach und Weingarten? Probebohrungen im Herbst

Veröffentlicht am 02.05.2018 in Aktuelles

Heidelberg/Weingarten – Die Rhein Petroleum GmbH aus Heidelberg wird in Weingarten (Baden) wie angekündigt voraussichtlich im Herbst 2018 nach Erdöl bohren. Unter dem Namen „Steig 1“ soll ein seit den 1950er Jahren bekanntes Erdölvorkommen erstmalig erschlossen werden. Diese erdölführenden Schichten befinden sich in direkter Nachbarschaft zum Altfeld Weingarten, aus dem bis in die 1960er Jahre Erdöl gefördert wurde.

Im Jahr 2012 hatte Rhein Petroleum umfangreiche 3D-seismische Messungen durchgeführt. Diese haben es ermöglicht, erstmalig eine detaillierte Kartierung und Bewertung der geologischen Struktur und der bekannten, noch nicht erschlossenen Lagerstätte vorzunehmen. Das Ergebnis der Experten: Die Aussichten auf einen Erdölfund sind gut. Daher soll nun mit der Probebohrung „Steig 1“ überprüft werden, ob sich tatsächlich hinreichende Mengen an Erdöl im Untergrund befinden, die es erlauben, wirtschaftlich über mehrere Jahre heimisches Erdöl in Weingarten zu fördern.

Die geplante Erkundungsbohrung wird von einem rund einen halben Hektar großen Bohrplatz im Gewann Bronnloch zwischen Baggersee und der Bundesstraße 3 im nördlichen Teil der Gemarkung Weingarten aus erfolgen. Die vorbereitenden Arbeiten für die Bohrung sollen in den kommenden Wochen starten. Das Bohrziel befindet sich in rund 900 Metern Tiefe . (Unter der Gemarkung Untergrombach) Dort werden in den so genannten Pechelbronner Schichten die erdölführenden Schichten erwartet. Zum Einsatz kommen wird eine mobile Bohranlage, die lediglich für vier bis sechs Wochen im Gelände zu sehen sein wird. Nach Abschluss der reinen Bohrarbeiten wird sie wieder abgebaut und abtransportiert.

Bei wirtschaftlicher Fündigkeit der Bohrung ist geplant, die Produktionsanlage südlich des Gewanns Bronnloch, etwa auf Höhe der Betriebsgebäude der Kiesgrube, zu installieren. Das Erdöl würde von dort aus per LKW zur Raffinerie nach Karlsruhe transportiert. Auf dem Bohrplatz verbleibt lediglich eine Pumpe.

Während der Bohrphase wird das Unternehmen einen Informationscontainer in der Nähe des Bohrplatzes einrichten. Außerdem soll es im Herbst einen Tag der offenen Tür auf dem Bohrplatz geben.

 

Pressemitteilung vom 9.4.18   Rheinpetroleum

Zuständigkeiten für Tiefbohrungen

Die Landesbergdirektion im LGRB gestattet und überwacht das Niederbringen und Betreiben von Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen, insbesondere aber Tiefbohrungen, die bis mehrere Kilometer Tiefe erreichen können. Dabei ergibt sich die Zuständigkeit einerseits aus den gewonnen Bodenschätzen Erdöl, Erdgas oder Erdwärme (§ 3 Abs. 1 BBergG), andererseits aus dem § 127 BBergG, der alle Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Boden eindringen, unter das Rechtsregime des Bergrechts stellt.

 

Fracking in Baden-Württemberg hat keine Zukunft

  • Erdgasprobebohrung (Bild: dpa).

     

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat seine Ablehnung der umstrittenen Fracking-Technologie zur Förderung von Erd- und Schiefergas bekräftigt. Das Land werde seine Spielräume nutzen, um Fracking zu verhindern. „Fracking in Baden-Württemberg hat es nicht gegeben und wird es nicht geben, weil die Technologie große Risiken birgt”, versicherte Untersteller.

Die rechtliche Handhabe dafür biete das Wassergesetz des Landes, das vor gut zwei Jahren novelliert worden sei: „Wir haben im Wassergesetz einen Hebel gegen Fracking. Für Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen, und das ist bei Frackingbohrungen immer der Fall, gibt es seit 2014 eine Erlaubnispflicht. Wenn Risiken für Mensch und Umwelt bestehen, können und werden wir die Erlaubnis verweigern.“ Zudem werde die Erlaubnis bei Frackingvorhaben verweigert, wenn diese mit Gewässerbenutzungen verbunden seien, die Gefährdungen für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung befürchten ließen.

Untersteller kritisierte die Bundesregierung, der es nicht gelungen sei, ihrer Verantwortung für den Schutz vor den Risiken der Frackingtechnologie gerecht zu werden. Die Regierungsfraktionen hätten sich gestern zwar auf einen Text für das künftige Frackinggesetz geeinigt, aber eine klare Haltung sei daraus nicht erkennbar, sagte Untersteller. „Man ist dagegen, aber dann doch nicht so richtig. Für dieses wachsweiche Ergebnis haben die Fraktionen beeindruckend lange gebraucht. Das Gesetz jetzt im Hauruck-Verfahren kurz vor der Sommerpause durchdrücken zu wollen, zeigt, wie unangenehm der Koalition das Thema ist.“

Erweiterung der schutzwürdigen Gebiete

Immerhin führten die Korrekturen am Entwurf, die die Fraktionen jetzt beantragt hätten, in einigen Punkten zu Verbesserungen. So sei die unsinnige Tiefenbegrenzung für das Verbot von unkonventionellem Fracking auf maximal 3.000 Meter gestrichen worden. Und die als schutzwürdig eingestuften Gebiete seien erweitert worden, unter anderem um Einzugsgebiete von Heilquellen und von Mineralwasservorkommen. Franz Untersteller: „Der Gesetzesentwurf ist bemüht, enthält aber keine ausreichenden Regelungen. Ich bin froh, dass wir im Land mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss gegen Fracking schon lange eine gemeinsame Position haben, an die fühle ich mich nach wie vor gebunden.“

Ergänzende Informationen

Das Wassergesetz des Landes befasst sich in § 43 mit Bohrungen:

(1) Erdarbeiten und Bohrungen, die mehr als zehn Meter in den Boden eindringen sowie alle Arbeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe, die Menge oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren bestimmt sich nach § 92.

(2) Anstelle der Anzeige ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden und sich dies nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann. Eine Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn Bohrungen in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen.

Quelle : 

 
 

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