Gall: "Rechtsextremismus bei der Landespolizei extremer Ausnahmefall"

Veröffentlicht am 23.08.2012 in Landespolitik

Der von Innenminister Reinhold Gall bei Landespolizeipräsident Wolf Hammann angeforderte Bericht bestätigt, dass zwei Polizisten von Spätherbst 2001 bis längstens September 2002 in engem Kontakt zum European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK) und dessen damaligem Leiter standen. Spätestens Ende 2003 habe sich der EWK KKK aufgelöst. Die beiden, damals im Einsatz bei der Bereitschaftspolizei in Böblingen, seien im Jahre 2005 beamtenrechtlich mit Rügen bedacht worden.

 

Die Gründe für die lange Zeitdauer des Verfahrens seien heute nicht mehr lückenlos nachvollziehbar, sagte Landespolizeipräsident Hammann in Stuttgart. Auf der Basis des jetzt noch recherchierbaren Sachverhalts, nachdem für die Personal- und Disziplinarakten längst ein Verwertungsverbot gelte, sei die Entfernung aus dem Dienst damals zumindest bei dem längst verbeamteten Polizisten wohl nicht in Betracht gekommen. Beide hätten keine Straftaten begangen, sie seien im EWK KKK auch nicht öffentlichkeitswirksam aktiv geworden. Hammann teilte mit, dass die beiden Beamten nach wie vor der Polizei Baden-Württemberg angehörten.
 
„Auf Basis der Untersuchungsergebnisse und der zwingenden Löschungsfristen und Verwertungsverbote des Disziplinarrechts sind weitere Maßnahmen gegen die Polizisten aus Rechtsgründen nicht möglich“, stellte Innenminister Reinhold Gall fest. Neue Sachverhalte, die eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigten, hätten sich laut Bericht des Landespolizeipräsidenten nicht gezeigt.
 
Der Minister ist davon überzeugt, dass es sich bei den Kontakten der zwei Polizisten zu einer rassistischen Vereinigung wie dem EWK KKK um einen extremen Ausnahmefall handele. Er werde sicherstellen, dass disziplinarische Aufarbeitungen künftig zügig erfolgten und transparent gemacht würden. Dass die Polizei Baden-Württemberg mit ihren rund 30.000 Bediensteten kein Hort für Rechtsextremismus sei, belege auch die Bilanz für die vergangenen zehn Jahre.
 
In diesem Zeitraum seien landesweit nur rund 25 Vorkommnisse mit rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in der Polizei ermittelt worden, berichtete Landespolizeipräsident Hammann. Drei Fälle davon seien noch anhängig. Er hatte die Dienststellen nicht nur nach straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen, sondern auch nach anderen bekannten Sachverhalten inner- und außerhalb des Dienstes befragt.
 
Nach Aussage des Landespolizeipräsidenten hat die Erhebung gezeigt, dass relevante Vorkommnisse von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und von der Polizei selbst disziplinarrechtlich verfolgt würden. Dabei ging es im Wesentlichen um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rechtsextreme oder fremdenfeindliche Äußerungen und - in einem Fall - den Straftatbestand der Volksverhetzung. Aufgefallen waren auch vier Auszubildende, wovon drei nicht mehr bei der Polizei seien, erläuterte Hammann. Nach strafrechtlichen Ermittlungen seien zahlreiche Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Zur Verurteilung zu einer Geldstrafe kam es in dem Fall wegen Volksverhetzung. Das Disziplinarverfahren in diesem Fall habe eine beamtenrechtliche Zurückstufung ergeben.
 
Innenminister Gall zeigte sich mit dem Landespolizeipräsidenten darin einig, dass es trotz der geringen Zahl an rechtsextremistischen Vorfällen in der Polizei noch Verbesserungspotenzial gebe. So soll es insbesondere weitere Verschärfungen beim Einstellungsverfahren geben, indem die Bewerber künftig explizit zur Mitgliedschaft in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen gefragt werden. Eine Sensibilisierung der Einstellungsberater (Schaffung eines Anforderungsprofils für diese Aufgabe und spezifische Fortbildung) werde im Einstellungsverfahren zu einer weiteren Qualitätssteigerung führen.
 
Gut aufgestellt sieht der Minister die Polizei bei der Ausbildung. Hier werde das Thema „Extremismus“ und das öffentliche Dienstrecht intensiv aufgegriffen. Auch in der Fortbildung seien Themen wie Multikulturalität oder interkulturelle Kompetenz eingeführt, ebenso gebe es Seminare zum Erkennen von disziplinarrechtlich relevantem Fehlverhalten. Möglichen extremistischen Tendenzen bei einzelnen Polizeibeamten soll künftig insbesondere auch durch die Einrichtung einer internen Ansprechstelle für Polizisten sowie durch eine anonymisierte Gesamtstatistik über Dienstvergehen bei der Polizei entgegengewirkt werden.
 
 
 

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