Aktive Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in Forst

Veröffentlicht am 28.06.2021 in Anträge

Antrag

  1. Prüfung eines geförderten Wohnungsbauprojekts (Förderprogramm: „Wohnungsbau BW-kommunal“) auf den Grundstücken Weiherer Straße 30 und 32 unter Berücksichtigung der Situation vor Ort
  2. Externe Vergabe der Haus- und Mietverwaltung für alle Gemeindewohnungen zur Entlastung des Rechnungsamtes

Begründung

Die letzten Jahre sollten uns zeigen, dass der Markt nicht alles regelt. Dort wo eine Verzinsung des Kapitals (ein Gewinn) zu erwarten ist, wird investiert. Nachdem nun die Bank keine Zinsen mehr verspricht, haben viele Menschen mit einem überdurchschnittlichen Kapital Geld in Grundstücke- und Immobilien angelegt. Als Folge dessen sind die Grundstückspreise stark gestiegen (weniger stark die Baukosten). Die seit mehreren Jahren stattfindende „Landflucht“ hat zusätzlich einen Beitrag geleistet, dass die Mieten stark gestiegen sind.

Wir sind daher zutiefst davon überzeugt, dass die jüngst gestartete „Veräußerungs-Kultur“ in Forst von Grundstücken und Gebäuden kurz- und langfristig der falsche Weg ist. Nach der Veräußerung eines Grundstückes in der Hambrücker Straße und der beschlossenen Veräußerung einer Teilfläche des Spielplatzes in der Nagoldstraße, sollen nun zwei weitere Grundstücke der Gemeinde Forst veräußert werden.

Durch den Verkauf wird die Liquidität der Gemeinde deutlich gesteigert. Jedoch löst es nur bedingt das strukturelle Defizit der Gemeinde. Es kann vielmehr zu einer Schmälerung des Eigenkapitals beitragen.

Demgegenüber könnte die Gemeinde Mithilfe von Fördermitteln barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum realisieren. Ggf. wäre eine Schaffung von bezahlbaren Wohnraum für SeniorenInnen und Schwerbehinderten denkbar und wünschenswert. Mit Blick auf den steigenden Anteil an SeniorenInnen, die von Armut bedroht sind der richtige Schritt.

Bis zu 711 Euro pro m² Wohnfläche wird bei dem Programm gefördert.

Zusätzliche energetische Maßnahmen, die zukünftige MieterInnen bei den Nebenkosten entlasten, können zusätzlich gefördert werden.

Mit unserer Entscheidung haben wir es nun in der Hand mehr als zwei Dinge gleichzeitig zu erreichen:

Soziale Sicht: Realisierung von echten bezahlbaren Wohnraum

Finanzielle Sicht: Einsparung von laufenden Kosten, Steigerung des EK (u.a. mit Fördermitteln).

Optische Sicht: Aufwertung der Weiherer Straße (liegt in den Händen der Gemeinde)

Zukünftige Sicht: Langfristige Verfügung und Entscheidungshoheit über zwei Grundstücke an einer Hauptstraße

Zur Haus- und Mietverwaltung

Nachdem Verursachungsprinzip sollten die Kosten der Haus- und Mietverwaltung auf die Mieter umgelegt werden. Hier wird es unausweichlich zu einem geringfügigen Anstieg der Nebenkosten kommen.

 
 

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