Zukunft für Gondelsheim - Bahnübergang war gestern

Veröffentlicht am 02.03.2012 in Kommunalpolitik

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Landkreis Karlsruhe ist Träger der Kreisstraße 3506 von Gondelsheim nach Neibsheim und plant die Beseitigung des Bahnüberganges in Gondelsheim.

Nach umfangreicher Vorprüfung von Machbarkeit, Finanzierbarkeit und Umweltverträglichkeit wurde der Gemeinde die Realisierung einer innerörtlichen Lösung vorgeschlagen, für die nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll.
Eine Nord- oder Südumfahrung kommen für die Gremien des Landkreises –darunter auch die Fraktion der Grünen- nicht in Frage.
Gleichzeitig hätte unsere Gemeinde aus Eigenmittel eine innerörtliche Unterführung bauen müssen, was sie auf Jahre hinaus verschuldet und weitere Infrastrukturmaßnahmen unmöglich gemacht hätte.
Infrastrukturmaßnahmen blockiert.

- Pro-Kopfverschuldung > 2000,- Euro.
- Umweltbelastung nicht vergleichbar.

Dabei wäre nicht garantiert gewesen, dass es verkehrlich zu einer erheblichen Entlastung aus Richtung Neibsheim käme, denn der direkte Weg nach Jöhlingen und Obergrombach wäre immer noch durch unsere Gemeinde.
Somit stellt nun der jetzt vorliegende Realisierungsvorschlag das einzig machbare Ergebnis dar, dem aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen ist.
Der vorliegende Lösungsvorschlag ermöglicht unserer Gemeinde relativ kurzfristig zu einer Beseitigung des Bahnübergangs zu kommen und damit zu einer verbesserten innerörtlichen Verkehrsführung und Aufwertung des Ortsbildes im Bahnhofsbereich.
Wiederholt wurde der Gemeinderat über den Stand der Planungsarbeiten unterrichtet, letztmals im Dezember 2011, wobei insbesondere Vorschläge zur städtebaulichen Gestaltung und landschaftlichen Einbindung vorgestellt wurden.
Diese Ergänzungen erachten wir als positive Weiterentwicklung des Verkehrsplanes, da sie u.E. zur Aufwertung des Dorfbildes und Verbesserung der Erschließungswege im Bahnhofsbereich führen. Diese Elemente sind nun in die Unterlagen eingeflossen, so dass die Planungsphase abgeschlossen werden kann. Auf dieser Basis soll nun das Planfeststellungsverfahren und weiter das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.

 

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