Vorhaben Schnellermühle: Was ist aus den vorgestellten Plänen geworden?

Veröffentlicht am 08.07.2026 in Kommunalpolitik

Schnellermühle - Und was davon übrig ist

Auf Antrag von SPD/UliP und Grünen/Linke wurden die Entwicklungen beim Vorhaben Schnellermühle in der letzten Gemeinderatssitzung öffentlich behandelt.

Gegenüber den ursprünglich vorgestellten Plänen und dem daraus folgenden Durchführungsvertrag ist zum einen das Mühlengebäude inzwischen nahezu komplett abgerissen und zum anderen hat sich das Konzept der Event-Gastronomie gravierend geändert. 

Deshalb haben SPD und UliP folgende weitere Anträge gestellt:

1. Das Mühlengebäude soll wieder hergestellt werden. Die Wiederherstellung soll sich entsprechend den Festlegungen des bestehenden Durchführungsvertrages an der ursprünglichen historischen Ausführung des Gebäudes orientieren. Das Mühlengebäude stellt einen wichtigen Bestandteil der örtlichen Geschichte und Identität dar. Der Durchführungsvertrag bildet eine verbindliche Grundlage für die Entwicklung des Areals. Die darin enthaltenen Verpflichtungen zum Erhalt des Gebäudes müssen eingehalten werden.

2. Die AB-Gemeinde stellt bei der Nutzung der Gebäude auf dem von ihr gekauften Grundstück sicher, dass ein dauerhafter und verlässlicher Restaurantbetrieb gewährleistet wird. Der Betreiber soll verpflichtet werden, das Restaurant an mindestens vier Tagen pro Woche zu öffnen und im Rahmen des regulären Restaurantbetriebs sowohl mittags als auch abends warme Speisen anzubieten. Ein gastronomisches Angebot erfüllt eine wichtige Funktion für das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Ein Restaurant lebt von Verlässlichkeit und regelmäßigen Öffnungszeiten. Diese Verlässlichkeit wurde in vielen Gesprächen und im Durchführungsvertrag zugesagt. Ein eingeschränkter, nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen stattfindender Betrieb wird dieser Funktion nicht gerecht.

 

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