Stellungnahme zur Wahl von Krimhilde Rolli als 1. Bürgermeisterstellvertreterin

Veröffentlicht am 23.07.2019 in Kommunalpolitik

Zum dritten Mal wurde Stadträtin Krimhilde Rolli zur 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Waghäusel gewählt, auf der Gemeinderatssitzung am 1. Juli 2019 mit einer klaren Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen.

Ein Zufallsergebnis? Damit würde man dem Verantwortungsbewusstsein der gewählten Gemeindevertreter nicht gerecht. Übereinstimmend gelten die Kommunalwahlen in Waghäusel als Persönlichkeitswahlen. Und das gilt nach unserer Meinung auch für Wahlgänge in einer Gemeinderatssitzung. Wahlen in einer Demokratie sind bekanntlich geheim, gleich und direkt.

Bei der Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter gilt § 32 (3) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg: „Die Gemeinderäte entscheiden [...] nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge [...] sind sie nicht gebunden.“

Die Mitglieder der SPD-Fraktion sind der Meinung, dass eine gültig getroffene Entscheidung zu respektieren ist, auch um das Amt eines Stellvertretenden Bürgermeisters nicht zu beschädigen.

Frau Stadträtin Krimhilde Rolli hat ihre Aufgabe als 1. Bürgermeisterstellvertreterin viele Jahre anerkannt kompetent und überparteilich ausgeübt, und wird dem auch in Zukunft versuchen gerecht zu werden.

Übrigens: Ausführliche Recherchen haben ergeben, dass in recht vielen Nachbargemeinden nicht immer die „stärkste“ Fraktion den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters stellt oder in der Vergangenheit gestellt hat. Es kommt eben auf die jeweiligen Personen an. Im Waghäuseler Gemeinderat wurden am 1.7. insgesamt 5 Bürgermeisterstellvertreter gewählt, auch mit den Stimmen der SPD Fraktionsmitglieder.

 
 

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