Stellungnahme zu Leserbriefen in BNN vom 13. und 24. April

Veröffentlicht am 05.05.2017 in Fraktion

von Helga Langrock

Leserbrief zum Artikel „Bürgerbeteiligung als Wahlkampfstrategie?“ vom 13.04.2017 und zum Leserbrief „Desaströs geringe Beteiligung“ vom 22.04.2017

Die Überschriften stammen von der Redaktion, die Inhalte unter anderem von zwei Ratsmitgliedern. Und diese müssten wissen, dass einerseits die Gemeindeordnung aktualisiert wurde und dass sie andererseits selbst den Beschluss gefasst haben, der nun zum Anlass für vermeintliche Kritik an der Oberbürgermeisterin genutzt wurde.

Aber der Reihe nach: Die vom Landtag am 14. Oktober 2015 beschlossene Gemeindeordnung formuliert in § 20a: „Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden “, und zwar „in der Regel einmal im Jahr“. Solche „Einwohnerversammlungen können in größeren Gemeinden... auf Ortsteile“ beschränkt werden. Dieser Auflage kommt die Oberbürgermeisterin nach. Bei einer Kernstadt und fünf Ortsteilen ergibt sich da zwangsläufig eine Häufung von Zusammenkünften, auch vor Wahlen. Kurzfriste Einladungen sind nicht immer vermeidbar. Das ist auch im Berufsleben so.

Aber der Reihe nach: Die vom Landtag am 14. Oktober 2015 beschlossene Gemeindeordnung formuliert in § 20a: „Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden “, und zwar „in der Regel einmal im Jahr“. Solche „Einwohnerversammlungen können in größeren Gemeinden... auf Ortsteile“ beschränkt werden. Dieser Auflage kommt die Oberbürgermeisterin nach. Bei einer Kernstadt und fünf Ortsteilen ergibt sich da zwangsläufig eine Häufung von Zusammenkünften, auch vor Wahlen. Kurzfriste Einladungen sind nicht immer vermeidbar. Das ist auch im Berufsleben so.

In der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2016 gab es den TOP 12: „Darstellung der Anpassung der Elternbeiträge der Evangelischen und Katholischen Kirchengemeinden und weitere Vorgehensweise“. Der Fachbereichsleiter referierte, dass Ziel der Anpassung sei, eine einheitliche Beitragsstruktur und 20 % Kostenabdeckung, analog der Empfehlung Kommunaler Spitzenverbände, zu „erreichen.“ Gemäß Beschlussantrag nahm der Gemeinderat von der geplanten Anpassung Kenntnis (auch der jetzige Beschwerdeführer). Und weiter: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern und den Elternvertretungen Lösungsvorschläge zur Struktur der künftigen Beitragsgestaltung zu entwickeln.“ Dieser Auftrag wurde selbstverständlich erledigt. Bis alle zu beteiligenden Gremien Beschluss gefasst hatten, konnte die Beitragserhöhung erst zum 1. Februar statt zum 1. Januar in Kraft treten. Im Übrigen wurden im letztlich entscheidenden Kuratorium künftige regelmäßige Erhöhungen zum 1. September beschlossen. Dies wurde im Gemeinderat dargelegt. Der OB ein „Gschmäckle“ zu unterstellen, halte ich für geschmacklos.

Und weiter:
In § 41a der neuen Gemeindeordnung heißt es ausdrücklich: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ Um Jugendliche zu motivieren und aktivieren, gab es bereits etliche Jahre bis 2011 einen gewählten Jugendgemeinderat. Ein Nachfolgegremium kam leider nicht zustande. 2013 war zudem in Stuttgart beschlossen worden, dass Jugendliche ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Dies geschah erstmals bei den Wahlen 2014. Im Jahr 2015 wurde dann im Rathaus eine Stelle für Kommunale Jugendpflege geschaffen. Leider sind Einladungen zum offenen Meinungsaustausch in allen Ortsteilen nicht ausreichend genutzt worden. Um die Jugendlichen jedoch auf ihr Kommunalwahlrecht hinzuweisen sowie in Befolgung der Gemeindeordnung wieder eine gewählte Jugendvertretung zu bekommen, wurde im März der Gang in die Schulen beschritten. Wie man hört, gibt es wieder gute Aussichten auf eine engagierte Jugendvertretung.

Zum Schluss noch ein Wort zur Bürgerbeteiligung: Wir leben im aufgeklärten 21. Jahrhundert und haben eine repräsentative Demokratie. D.h. Entscheidungen werden nicht in willkürlich zusammengefundenen Versammlungen getroffen, sondern in gewählten Gremien. Zu den Wahlen sollten dann bitte auch alle Bürgerinnen und Bürger gehen. Dort wird ihre Stimme wirksam.

Ich wünsche mir, dass wir wieder zur bisherigen Sachlichkeit zusammenfinden.

                                                                                                                                                             Helga Langrock
Bruchsal

 
 

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