SPD lehnt Erhöhung der Kindergarten- und Krippengebühren ab und fordert stattdessen einkommensabhängige Gebühren.

Veröffentlicht am 12.07.2013 in Kommunalpolitik

Das Prinzip, dass breitere Schulter mehr tragen können als schwache wird bei den Kindergarten- und Krippengebühren außer Kraft gesetzt.
Anders ist nicht zu erklären, weshalb manche Eltern für einen Krippenplatz weniger als 6% ihres Bruttoeinkommens und andere Eltern hierfür über 40 % ihres Bruttoeinkommens zahlen müssen.

Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Belastung für alle Eltern in etwa gleich sein sollte.
Dies würde auf der einen Seite zu Entlastungen der Familien beitragen, welche nur über ein geringes Einkommen verfügen und andererseits den Haushalt der Gemeinde nicht zusätzlich belasten.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb eine alleinstehende Frau, die gezwungen ist ganztags zu arbeiten, wenn sie ihre Familie ernähren und nicht von Hartz IV leben möchte, so viel für die Versorgung ihres Kindes ausgeben soll, wie eine Mutter, welche neben ihrem gut verdienenden Partner nicht auf ihre Karriere verzichten und ihren ebenfalls gut bezahlten Beruf ausüben möchte.

Als Beispiel:
Fam. A
Alleinerziehende Krankenschwester, ein Kind. Um ihre Familie zu ernähren muss sie ganztags arbeiten.
Bruttoeinkommen zwischen 1.500,-€ und 2.200,-€
Damit ihr Kind gut versorgt ist, benötigt sie einen Ganztagesplatz in der Krippe.
Kosten: 687,-€, entspricht 31% bis 46% ihres Bruttoeinkommens

Fam. B.
Beide Eltern im Softwarebereich gut verdienend, 3 Kinder. Bruttoeinkommen ca. 10.000,-€ bis 12.000,-€
Damit beide Elternteile ihren interessanten Beruf ausüben können, benötigen sie für ihre Kinder 2 Ganztagesplätze im Kindergarten und einen Ganztagesplatz in der Krippe.
Kosten: für alle Kinder 625,-€, entspricht 5% bis 6% ihres Bruttoeinkommens.

Wir meinen, da könnte Fam. B ruhig etwas mehr bezahlen, damit Fam. A. ein klein wenig Entlastung erfährt.

Unser Antrag auf einkommensabhängige Gebühren, bei denen sich die Eltern in einer Selbstauskunft in die entsprechende Beitragsstufe einordnen, fand im Gemeinderat keine Mehrheit.

Ausschlaggebender Punkt war eine angebliche „Aufblähung“ der Verwaltung.

Das ist unserer Meinung nach unsinnig.
Bei einer Bearbeitungszeit für eine Anmeldung von ca. 30 Min. würde sich der Verwaltungsaufwand bei ca. 500 Kindern einmalig auf 15.000 min im Jahr, also 5,2 Std pro Woche belaufen. In den Folgejahren würde sich bei 100 Neuanmeldungen der Zeitbedarf auf ca. 1 Std. pro Woche beschränken. Das aber auch nur, wenn pro Familie nur ein Kind angemeldet wird und alle Kinder einen Kindergarten- oder Krippenplatz benötigen.

Genauso unsinnig ist das Argument, dass die Verwaltung den Unterlagen der Eltern hinterherlaufen müsse und dies viel Zeit koste.
Wir möchten die Eltern sehen, die ihre Unterlagen nicht fristgerecht abgeben, wenn sie wissen, dass sie im Verzugsfall die höchsten Gebühren bezahlen müssen.

Fazit: CDU und FWV wollen keine einkommensabhängige Gebühren, sondern verweisen die betroffenen Eltern lieber auf eine Beihilfe über die Oberbauer‘sche Waisenstiftung.

 
 

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