SPD begrüßt BGH-Urteil im "Hakenkreuzstreit"

Veröffentlicht am 15.03.2007 in Pressemitteilungen

Mit Erleichterung reagierte die SPD-Landes und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im so genannten "Hakenkreuzstreit".

Die höchstrichterliche Entscheidung im Revisionsverfahren sei ein "Sieg der Demokratie über juristische Griffelspitzerei", so Vogt. Mit dem Urteil würden Demokraten gestärkt, die Zivilcourage zeigten und sich gegen Rechtsextremismus und Neonazismus engagieren. Die Richter hätten klar gestellt, dass das Tragen und der Vertrieb antifaschistischer Symbole, wie etwa durchgestrichene Hakenkreuze, keine strafbare Handlung darstellen.

Die BGH-Entscheidung sei zugleich eine Mahnung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Justizminister Goll. Die der Aufsicht Golls unterstehende Staatsanwaltschaft hatte die Polizei angewiesen, eine harte Linie gegen die Träger solcher Symbole zu fahren. Ende September war dann ein Händler aus Winnenden vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe wegen des Verkaufs von (verfremdeten) Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Er war deswegen auch wirtschaftlich in schwere Bedrängnis geraten. Goll müsse sich fragen lassen, warum er die Staatsanwaltschaft nicht daran gehindert hat, die Polizei in unnötige Beschlagnahmungs-Einsätze zu treiben. Damit seien Steuergelder verschwendet und Arbeitszeit der Polizei vergeudet worden.

Kritik äußerte Vogt auch am mangelnden Willen der Landesregierung, demokratische Werte an den Schulen zur stärken. Demokratie lebe vom Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger, deshalb müsse der Staat Zivilcourage ermutigen. Programme wie "Civic", "Demokratie Lernen" und "Leben in der Schule" stärkten das Demokratieverständnis junger Menschen, würden aber von der Regierung nur marginal unterstützt. Ein schwerer Fehler sei es auch, dass sich das Land entgegen früheren Zusagen aus der Schulsozialarbeit zurückgezogen habe und diese Haltung nicht korrigieren wolle, so Vogt.

 
 

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