In der letzten Sitzung des AUT hat die „Mehrheitsfraktion“ den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Ausweitung des Lärmaktionsplans der Gemeinde auf die, durch die Gemeinde führenden Kreisstraßen K3576 und K3522 (Rochusstraße und Bahnhofstraße), abgelehnt.
Mit Hilfe dieser Ausweitung des Lärmaktionsplans hätte die Gemeinde auch auf diesen Straßen Maßnahmen zur Lärmreduzierung veranlassen können. Damit hätte eine Gleichbehandlung der Anlieger von B3 und den Kreisstraßen erreicht werden können. So aber sind die Anwohner der Kreisstraßen in unserer Gemeinde Einwohner zweiter Klasse.
Beide Fraktionen zweifeln die Wirksamkeit eines Lärmaktionsplans grundsätzlich an. Wobei bei der FWV auch noch gilt. „Es darf aber nichts kosten“!
Dabei hat das Landratsamt bereits bei seiner Stellungnahme zum vorliegenden Lärmaktionsplan Vorschläge auch für die Kreisstraßen gemacht.
Natürlich wird aus der B3 oder der K3522 durch den Lärmaktionsplan keine Ruheoasen, aber er ermöglicht der Gemeinde in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzung, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen o.ä. aktiv zu werden.
So braucht die Gemeinde z.B. belegbare Gründe, wenn sie einen beampelten Überweg vom Blumenviertel über die K3576 zum Einkaufszentrum beantragen möchte.
Bei den Haushaltsberatungen hat man diesem Antrag der SPD-Fraktion noch zugestimmt, aber die Ausführung wird nun behindert.
Völlig unverständlich wird das Verhalten der „Mehrheitsfraktion“ wenn sie auch noch das Angebot aus Kronau für eine interkommunale Zusammenarbeit in Sachen Verkehrszählung ablehnt. . Kronau schlug eine gemeinsame Verkehrszählung vor. Dadurch hätten die Kosten für jede Gemeinde verringert werden können. Und dass Bad Schönborn und Kronau in Sachen Verkehr in einigen Bereichen die gleichen Interessen verfolgen, dürfte jedem klar werden, der sich z.B. die K3522 ansieht, welche bekanntermaßen durch beide Gemeinden führt.