Rechtsgrundlage schwarz-gelber Atompolitik

Veröffentlicht am 18.03.2011 in Bundespolitik

Merkels Atomwende ohne Rechtsgrundlage? Der drohende Gau in Japan ist für die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine „Zäsur“. Mit dieser Begründung will die Kanzlerin alle deutschen Kernkraftwerke vom Netz nehmen, die vor 1980 in Betrieb gegangen sind. Sieben von 17 Meilern sollen mindestens drei Monate lang abgeschaltet werden. Aus Sicht der Betreiberkonzerne bedeutet dies eine Entwertung ihres Betriebsvermögens.

Nach der überraschenden Wende in der Atompolitik der schwarz-gelben Regierung wachsen die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Aktion. Der Begriff „Zäsur“ taucht in keinem einzigen einschlägigen Gesetzestext auf. Aber ohne Rechtgrundlage lässt sich ein so schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte der vier Stromkonzerne Eon, EnBW, RWE und Vattenfall kaum begründen. Ist der Regierungsbeschluss verfassungswidrig? Verfassungsrechtler äußern schwere Bedenken. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagte dem Handelsblatt: „Ein Moratorium ist denkbar, aber nur im Wege der Gesetzesänderung.“ Auch in den Reihen der Regierungsparteien werden Zweifel laut, ob sich Merkels Atom-Kehrtwende juristisch sauber begründen lässt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) äußerte schwere rechtliche Bedenken. Er glaubt, dass die Regierung keine Verfügungsgewalt über die vom Bundestag beschlossenen Gesetze besitzt. Der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz sagte, wenn man das bisherige Gesetz über die Laufzeitenverlängerung rückgängig machen wolle, müsse es ein neues Gesetz geben. „Die Kanzlerin oder der Umweltminister können nicht einfach per Anordnung Gesetze außer Kraft setzen.“ Wer bezahlt die Rechnung? Mangels Rechtgrundlage begibt sich die Bundesregierung in die Hände der Atomkonzerne. Merkel setzt auf deren freiwilliges Entgegenkommen, um bei den anstehenden Landtagswahlen über die Runden zu kommen. Der SPD-Chef Sigmar Gabriel vermutet gar, dass die Kanzlerin mit den Strombossen einen „Geheimdeal“ vereinbart habe. Mangels einer Rechtsgrundlage haben die Energiekonzerne für jeden Tag Stillstand ihren Anlagen einen Anspruch auf Schadensersatz. Für das Stillhalten werden sie eine Gegenleistung einfordern!

 
 

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