Lässt sich Globalisierung gestalten?

Veröffentlicht am 28.07.2015 in Pressemitteilungen

Vor wenigen Tagen endete die bereits zehnte  TTIP-Verhandlungsrunde zwischen der EU-Kommission und Vertretern der US-Regierung in Brüssel. Das geplante Freihandelsabkommen soll Hemmnisse wie Zölle, Doppelkontrollen oder Diskriminierungen im transatlantischen Handel durch die wechselseitige Anerkennung gleichwertiger Produktstandards abbauen und dadurch grenzüber-schreitende Investitionen ankurbeln. Wirtschaftsverbände sehen darin Chancen für Wachstum und Beschäftigung. In Deutschland protestieren Tausende Menschen gegen das geplante Freihandelsabkommen. Gegner des Abkommens befürchten, dass  europäische Standards im Verbraucher- und Umweltschutz oder im sozialen Bereich gesenkt werden oder werfen den Verhandlungsführern vor, dass die Verhandlungen über den Vertrag unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfänden. Widerstand in der Bevölkerung richtet sich auch gegen den Investorenschutz, der es privaten Unternehmen ermöglichen kann, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen.
Auf der Veranstaltung des SPD-Ortsvereins Bretten mit dem Titel TTIP - Chancen und Risiken? warb der Europarechtswissenschaftler René Repasi mit Nachdruck dafür, dass man sich selbst genaue Informationen über das Thema beschaffen müsse, um nicht durch Schlagwort-Parolen in die Irre geführt zu werden. So wies der Experte Vorwürfe der TTIP-Gegner über mangelnde Transparenz der Verhandlungsführung entschieden zurück. Repasi stellte klar fest, dass über aktuelle Verhandlungsergebnisse im Internet zeitnah informiert werde, die Bevölkerung daran aber wenig Interesse zeige.
Da dem endgültigen Vertragsentwurf letztendlich das EU-Parlament zustimmen müsse und damit einer direkten parlamentarischen Kontrolle unterliege, so der Experte weiter, könne in diesem Zusammenhang nicht von einem Demokratiedefizit gesprochen werden. Aus dem Verhandlungsmandat der EU-Kommission, das vom Europäischen Rat einstimmig erteilt wurde, sowie aus dem zur Ratifizierung vorgelegten Vertragstext zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), können Rückschlüsse auf die europäische Verhandlungs-positionen gezogen werden. Dazu gehöre, dass öffentliche Versorgungs-dienstleistungen, speziell Wasserversorgung, staatlich geförderte Bereiche der Gesundheitsversorgung, soziale Dienste und Bildung von den Regelungen des Abkommens ausgenommen werden. In der Öffentlichkeit werde gerade mit der Angst vor einer Privatisierung dieser sensiblen Bereiche eine Ablehnung der Verhandlungen begründet, hieß es. Der Europarechtler René Repasi sieht im TTIP-Abkommen auch die Chance, entgrenzte Globalisierungsprozesse durch staatliche Regulierungen zu zügeln und diese eine gemeinsame Grundlage zu stellen. Das im Abkommen enthaltene Investitionsschutzabkommen soll sicherstellen, dass Eigentum nicht unrechtsstaatlich enteignet werden kann. Urteile werden in diesem Fall durch Schiedsgerichte und nicht über nationale Gerichte gefällt. Bereits heute haben die USA Zugriff auf Schiedsgerichtsbarkeit in Europa über alte, bilaterale Investitionsschutzabkommen mit über zehn EU-Ländern.

Allerdings seien in diesen Verträgen diese Verfahren unklar geregelt, moniert Repasi. In den aktuellen TTIP-Verhandlungen werde über eindeutige Regeln gesprochen. Ob diese von dem Europäischen Parlament geforderten Regeln sich in dem endgültigen Vertragsentwurf wiederfinden werden bleibe bis dahin abzuwarten. Allerdings werde dies einer der entscheidenden Punkte sein, ob man dem TTIP-Abkommen zustimmen könne oder nicht.

 

 

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