In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde der Antrag der SPD-Fraktion (aus dem Jahr 2024!) zur Einführung einer Katzenschutzverordnung beraten. Ziel war es, das Tierleid bei freilaufenden und herrenlosen Katzen wirksam zu reduzieren und eine nachhaltige kommunale Lösung für den Tierschutz zu schaffen.
Die SPD hatte vorgeschlagen, eine verpflichtende Kastrationsregelung, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Hintergrund ist die weiterhin bestehende Zahl unkontrolliert lebender Katzen im Gemeindegebiet sowie die zunehmende Belastung ehrenamtlicher Tierschutzstrukturen, die die Versorgung kaum noch leisten können.
„Der Schutz von Tieren ist kommunale Aufgabe“, so die SPD/UliP-Fraktion. Eine Katzenschutzverordnung ist ein bewährtes Instrument, das bereits in anderen Kommunen erfolgreich angewendet wird, um Tierleid zu verhindern und langfristig auch die Tierheime und ehrenamtlichen Tierschützer zu entlasten. Ganz deutlich hat sich der Tierschutzverein Karlsruhe für die Einführung ausgesprochen. Der Verein, der die Aufgabe der Versorgung von herrenlosen Katzen der Gemeinde bislang abgenommen hat, kann dies in Zukunft aus personellen und finanziellen Gründen ohne klare Rechtsgrundlage nicht mehr tun.
Im Gemeinderat fand unser Antrag jedoch keine Mehrheit. Die Vorlage wurde knapp mit Unterstützung der Stimme der Bürgermeisterin abgelehnt.
Die SPD/UliP ist enttäuscht über das Ergebnis, betont jedoch, dass das Problem damit nicht gelöst ist:
Die Situation freilebender Katzen und die Überlastung der Tierschutzvereine bleiben bestehen und werden die Kommune weiterhin beschäftigen.
Wir werden das Thema weiterhin politisch begleiten und erneut in die Beratung einbringen.


