Erbbaugrundstücke verkaufen oder Laufzeit verlängern?

Veröffentlicht am 02.07.2020 in Fraktion

Frau Stauch bezeichnet die Vergabe von städtischen Grundstücken im Erbbau als „seit vielen Jahren/Jahrzehnten gut funktionierendes Mittel, weniger gut betuchten Familien einen Weg ins eigene Heim zu ermögli-chen“. Richtig ist, dass in den 50er/60er Jahren des letzten Jahrhunderts viele Grundstücke in Erbpacht vergeben wurden. Seither allerdings nicht mehr! Bei einigen Erbbaugrundstücken endet ab ca. 2025 die 75-jährige Vertragslaufzeit. Sollen die Grundstücke nach Ende der Laufzeit überhaupt noch verkauft werden und wenn ja, zu welchen Konditionen? Der vergünstigte Verkauf von Erbbaugrundstücken ist eine Subvention an Familien, die schon in der Vergangenheit von den niedrigen, meist statischen Erbbauzinsen profitiert haben. Familien, die auf den privaten Baulandmarkt oder Mietmarkt angewiesen sind, erscheint das ungerecht. Daher haben wir die Vergünstigung reduziert. Einen Nachlass für Kindergibt es aber weiterhin. Außerdem ist aber die Verlängerung des Erbbaurechts möglich, zu angemessenen Konditionen (1% des Bodenrichtwertes). Wenn Frau Stauch behauptet, dass die Erbbauzinsen sich für einzelne um das 10-fache erhöhen, dann sollte sie fairerweise die ganze Wahrheit sagen: Wer bislang für ca. 300 qm (Bodenrichtwert 480 EUR/qm) im Jahr 150 EUR Erbbauzins bezahlt hat, für den sind 144 EUR im Monat natürlich viel, das ist keine Frage. Aber ist das unsozial? 1% des Bodenrichtwertes ist mehr als bisher, aber immer noch weniger als der Zins für ein Darlehen beim Kauf. Das war für uns ein guter Kompromiss. Übrigens: es heißt, die Kirche vergibt ihre Erbbaurechte für 4% des Bodenrichtwertes. Wenn wir unsozial sind, was ist dann die Kirche?

Für die SPD-Fraktion:
Sonja Steinmann

 
 

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