Ein Bewohner des Zuchthauses hat Einspruch gegen die Wahl erhoben.
* weil er nicht zu den Kandidatenvorstellungen durfte
* weil er nicht in das öffentliche Wahllokal gehen durfte
* weil im Zuchthaus kein Wahllokal eingerichtet war.
Einspruch ist Einspruch. Allerdings wurde aus dem Wahllokal in der Käthe-Kollwitz-Schule von einem Beobachter von einer besonders schwachen Wahlbeteiligung berichtet. Bei der Suche der Ursache stieß man auf eine Hausnummer mit 186 Wählern - das Zuchthaus.
Einer war wählen.
Eddy kommentiert:
Die Gesetzte der Logik angewendet auf den Einspruch zur OB-Wahl!
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat.
Darauf sollten wir stolz sein, aber auch selbstverpflichtend darauf achten,
dass unsere Demokratie nicht durch "Übereifrige" wieder gefährdet wird.
Der Einsprecher hat ein Recht genutzt, ob mit Recht wird sich klären.
Es sind aber schon einige Fragen bei diesem Einspruch zu stellen:
Hat der Einsprecher aus Prinzip gehandelt?
Wohl nicht, sonst hätte er bereits nach den Kommunal-
wahlen Einspruch erheben müssen!
Er hat nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erhoben mit Begründungen, die ihm längst vor dem Wahlsonntag bekannt waren.
Also, so der logische Gedanke, passt dem Einsprecher das Ergebnis nicht?
Es wäre schon tröstlich zu wissen, wenn da wenigstens einer der Märchen- und Gerüchteerzähler aus der berüchtigten 5. Kolonne
aus Bruchsal in Bruchsal einsitzen würde.
So sind nun mal logische Gesetzte, wenn man sie auf diesen Fall anwendet.
Aber keine Sorge, da gibt es auch das hohe Gut der freien Meinungsäußerung.
Sie deckt so manches falsche Wort der Übereifrigen ab.
Wie diese Leute mit ihrem Gewissen klar kommen, nachdem sie "Falschzeugnis" geredet und verbreitet haben, das wird woanders geklärt werden.
Altbundespräsident Gustav Heinemann brachte es so auf den Punkt.
"Wer mit dem Finger auf andere zeigt, schau auf seine Hand. Es zeigen drei Finger auf ihn selbst."
Logisch, dass das andere auch gesehen haben!
EDDY