Einladung zur Nominierungsversammlung zur Aufstellung der Kommunalwahllisten der SPD 

Veröffentlicht am 18.01.2024 in Gemeinderatsfraktion

Liebe Genossinnen und Genossen, 

liebe Freundinnen und Freunde der Forster SPD,  

wir laden Euch herzlich zu den Nominierungsversammlungen zur Aufstellung der Kommunalwahllisten der SPD am DO, 1. Februar 2024, um 18.30 Uhr im Restaurant Retro ein. 

Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen: 

Nominierungsversammlung zur Aufstellung der SPD-Liste für die Gemeinderatswahl 2024 in Forst 

  1. Begrüßung  
  2. Konstituierung 
  1. Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters 
  2. Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers 
  3. Wahl der Mandatsprüfungskommission 
  4. Wahl von zwei Vertrauensleuten für den Wahlvorschlag 
  5. Wahl zweier wahlberechtigten Teilnehmer/innen der Versammlung für die Beobachtung des Wahlgeheimnisses (Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) 
  6. Wahl der Mandatsprüfungskommission (bereits eingesetzt) 
  7. Wahl der Zählkommission(en) 
  8. Bericht der Mandatsprüfungskommission 
  1. Aufstellung der SPD-Liste zur Gemeinderatswahl 2024 in Forst/ Baden
    a) Einbringung des Listenvorschlages durch den Ortsvereinsvorstand
    b) Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber
    c) Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten einschließlich Ersatzkandidatinnen und Ersatzkandidaten 
  2. Beschlussfassung über das Nachrücken von Kandidatinnen und Kandidaten bei Ausfall einer Kandidatin oder eines Kandidaten: 

„Fällt bis zur Zulassung des Wahlvorschlags eine Bewerberin oder ein Bewerber aus, so rücken die nachfolgenden Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der Liste auf und die Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber entsprechend ihres Platzes auf Vorschlagsliste nach. Die Vertrauenspersonen des Wahlvorschlags werden ermächtigt, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.“ 

  1. Verschiedenes 

 

Mit dieser Einladung gilt auch eine eventuell erforderlich werdende kurzfristige Einladung zur Nachnominierung von Kandidatinnen und Kandidaten als fristgerecht im Sinne des Statuts. 

 

Stimmberechtigt sind alle SPD-Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Forst haben (unabhängig von der Ortsvereinszugehörigkeit), mindestens 16 Jahre alt sind und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben. 

 

 

Mit dieser Einladung gilt auch eine eventuell erforderlich werdende kurzfristige Einladung zur Nachnominierung von Kandidatinnen und Kandidaten als fristgerecht im Sinne des Statuts. 

 

Bei der Nominierung der SPD-Liste für den Gemeinderat sind alle SPD-Mitglieder stimmberechtig, die ihren Erstwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Musterort haben (unabhängig von der Ortsvereinszugehörigkeit), mindestens 16 Jahre alt sind und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Christian Holzer                                 Elke Krämer, Marwin Mizioch und Jonas Stricker 

Ortsvereinsvorsitzender                    Stellv. Ortsvereinsvorsitzende 

 
 

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