Bürgerversammlung am 25.4.16 zum Thema Güterbahntrasse

Veröffentlicht am 26.04.2016 in Gemeindenachrichten

Das wollen wir nicht - Güterbahntrasse an der A5 zwischen Untergrombach und Büchenau

 

 

Stellungnahme von Ortsvorsteher Karl Mangei bei der Bürgerversammlung am 25.4.16 zum Thema Güterbahntrasse

Es geht heute um eine ausführliche Information der Bevölkerung und wir haben die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung an der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Konkret sind wir von einer geplanten Güterbahntrasse über unsere Gemarkung betroffen.

Wir haben jetzt Gelegenheit – im Rahmen einer Bürgerbeteiligung beim Verkehrsministerium in Berlin uns zu äußern und unsere Bedenken vorzutragen.

Ich möchte als Ortsvorsteher von Untergrombach  von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und spreche auch im Namen meiner Büchenauer Ortsvorsteher-Kollegin, Frau Marika Kramer.

Die Bürgerinnen und Bürger in den Bruchsaler Teilorten Untergrombach und Büchenau sind durch eine mögliche Güterbahntrasse sehr stark betroffen.

 

Der Planungsvorschlag, der unsere Gemarkung betrifft, sieht vor, dass die Trasse zwischen Karlsdorf und Neuthard herkommend im Büchenauer Wald unter der Autobahn durchführt, dann weiter auf Untergrombacher Seite entlang der Autobahn durch den „Unteren Wald“ und dann zwischen Autobahn und Wohngebiet Sand II in Richtung Weingarten.

Es gibt aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Gründen, die gegen eine solche Trasse sprechen:

Deshalb möchten wir heute, die Möglichkeit der Bürgeranhörung nutzen und schon zu diesem frühen Zeitpunkt unsere Interessen vortragen.

Zum heutigen Stand heißt dies:

Entlang dem Rheintal liegen im Ortsteil Untergrombach drei bundesweit wichtige Verkehrsträger nebeneinander:

  • Die dicht befahrene Bundesstraße B 3, die auch sehr oft als BAB-Umleitungsstrecke genutzt wird,
  • die Bundesbahnstrecke mit internationalem Fernverkehr (Z.B. TGV-Strecke), nationale Fernverbindungen IC bis hin zur Regionalbahn und Stadtbahn.
  • Und die Bundesautobahn A5.

Dieses dicht bebaute und bewohnte Gebiet zwischen B3, Eisenbahn und Autobahn verträgt keine weitere Verkehrstrasse. Der dadurch entstehende Lärm ist den Menschen in Untergrombach, besonders im Neubaugebiet Sand2 und Büchenau nicht zuzumuten. Zumal wir jetzt schon einen hohen Lärmpegel haben. Lärm macht krank – deshalb wollen und brauchen nicht noch mehr Lärm.

 

In Karlsdorf-Neuthard wird geklagt, dass die Trasse den Ort durchschneiden würde. Deshalb wird dort die Trasse abgelehnt.

Ich glaube der Abstand zwischen den beiden Bruchsaler Stadtteilen Büchenau und Untergrombach ist auch nicht erheblich größer als zwischen Karlsdorf und Neuthard. Deshalb müssen wir die Trassenführung aus demselben Grund ebenfalls ablehnen.

Wir bekommen Probleme im Bereich des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, im Freizeitbereich, Verlust an Wohnqualität, zusätzlichen Lärm.

Die Zerstörung von Waldgelände, FFH-Gebieten, Wasserschutzgebieten. Die Trasse würde für uns wichtige Erholungs- Landschafts- und Naturschutzgebiete zerstören, sie führt durch den „Büchenauer Wald“, über das Gelände des Bruchsaler Wasserwerks, durch dem „Unteren Wald“, bis hin zum Wald und Feuchtgebieten, u.a. „Naturschutzgebiet im Weiher“ und noch einmal durch das ökologisch wertvolle „Fasanenwäldchen“, bevor die Trasse Richtung Weingarten weiterführt.

An der betreffenden BAB-Strecke (A5) gibt es ostseitig keinen Lärmwall und auch keine Lärmschutzwand, obwohl die nächstgelegene Bebauung sehr nahe an der Autobahn liegt. Eine Wall oder eine Lärmschutzwand wäre nach wie vor dringen nötig aber nicht gebaut. Stattdessen wurde vor etwa 25 Jahre ein Lärmschutzwald gepflanzt, der sehr lange gebraucht hat, bis er überhaupt eine kleine – wenn auch nicht ausreichende Wirkung - in Richtung Lärmreduzierung erzielen konnte. Dieser Lärmschutzwald aber müsste bei einem Bau der Bahntrasse wieder wegfallen, da die Trasse genau hindurchführen würde.

Fazit:

Wir lehnen die geplante Trassenführung durch unsere jetzt schon sehr verdichtetes und mit drei großen Verkehrsschlagadern (Autobahn, Bahntrasse, B3) sehr stark belastete und lärmgeplagte  Gemarkung ab.

Ich bitte darum, dass in der Stellungnahme der Stadt diese von mir stichpunktartig angesprochenen Argumente aufgenommen werden und die  Aufzählung der betroffenen Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiet, Bannwald, und FFH-Gebiete noch ergänzt und konkretisiert wird.  

 

Karl Mangei, 25.4.16

Öffentlichkeitsbeteiligung BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 21. März 2016 und endet am 02. Mai 2016.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist im BMVI eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Dabei können Stellungnahmen auf zwei verschiedene Arten abgegeben werden: Entweder nutzen Sie das Online-Formular durch Betätigung des Links am Ende der Seite

http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html

oder Sie senden Ihre schriftliche Stellungnahme per Post unter Angabe des Stichworts "BVWP 2030" an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44
D – 10115 Berlin
Stichwort "BVWP 2030"

Auszug aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 Projekt 2-004-V03

Projektnummer 2-004-V03
Maßnahmetitel Korridor Mittelrhein: Zielnetz I
Teilmaßnahmen Neu-/Ausbau Frankfurt/M - Mannheim - Karlsruhe, Ausbau Hagen / Köln - Siegen - Gießen - Friedberg - Hanau
  2-gleisige NBS Zeppelinheim - MA-Waldhof, Vmax 300 km/h, 2-gleisige Weiterstadter Kurve; 2. Gleis MA-Käfertal - MA Rbf; 3. u. 4. Gleis ABS / 2-gleisige NBS Molzau - Graben-Neudorf - Karlsruhe, Vmax 200 km/h; Verknüpfungen in Zeppelinheim, MA-Waldhof, Weiterstadt West, Weiterstadt Ost, Darmstadt u. Graben-Neudorf höhenfrei; 1-gleisige Verbindungsspange zw. Wiesbadener u. Frankfurter Ast der Schnellfahrstrecke Köln - Rhein/Main mit niveaugleicher Einfädelung in Wiesbadener u. niveaufreier Einfädelung in Frankfurter Ast (Wallauer Spange); 3. Gleise Karlsruhe - Durmersheim und Groß Gerau-Dornberg - Riedstadt-Goddelau; Herstellung KV-Profil P/C 400 Hagen - Siegen Ost Gbf, Au - Siegen - Siegen Ost Gbf u. Siegen - Siegen-Weidenau; Blockverdichtung Kreuztal - Siegen u. Wetzlar - Gießen-Bergwald - Friedberg; durchgehend 2 Gleise Blankenberg - Merten u. Schladern - Rosbach; höhenfreie Verknüpfungen in Friedberg u. Großkrotzenburg; 4. bzw. 3. u. 4 Gleis F-Stadion - Zeppelinheim inkl. Güterzuggleis F-Stadion (Str. 3658)
Länge

 

313,60 km

 

Quellbild nicht vorhanden

212 Güterzüge am Tag werden erwartet

zusätzlich

Achtspuriger Ausbau der A5

aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030:

Projektnummer A5-G40-BW
Bundesland Baden-Württemberg
Straße A 5
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Ja
Anzahl der Teilprojekte 0
Länge 35,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e) Erweiterung auf 8 Fahrstreifen
Planungsstände ohne Planungsbeginn seit 02.10.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung  
im Bezugsfall 2030 117.000 Kfz/24h
im Planfall 2030 118.000 Kfz/24h

 

Der Anmeldung zugrundegelegte Notwendigkeit

 

Der BAB-Abschnitt liegt im TEN-Netz. Der DTVw 2010 betrug max. 144.810 Kfz/24h im Abschnitt AS Karlsruhe-Mitte - AD Karlsruhe (DTV 140.069 Kfz/24h). Der SV-Anteil im Planungsabschnitt liegt bei max. 19,7% (Abschnitt AS Kronau - T+R Bruchsal). Gemäß der Engpassanalyse des Bundes werden für den BAB-Abschnitt für 2025 rd. 120.000 Kfz/24h erwartet (häufige, kapazitätsabhängige Stauwahrscheinlichkeit). Hierfür ist die derzeitige Fahrbahnbreite von ca. 37,50 m nicht ausreichend leistungsfähig, die BAB muss auf einen RQ 43,5 mit 8 Fahrstreifen und Standstreifen verbreitert werden.

 

 

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