Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Druck auf den Betrieb von Geldspielautomaten weiter erhöht. Er hat die z.Z. höchst rechtlich zulässige Besteuerung für solche Geräte verabschiedet. In Zukunft muss der Betreiber 20% seiner Einnahmen durch diese Geräte an Vergnügungssteuer bezahlen. Damit möchte der Gemeinderat ein Zeichen gegen den Wildwuchs dieser Einrichtungen in unserer Gemeinde setzen. Denn nicht nur klassische Spielhallen, sondern auch Gaststätten mit Glückspielautomaten, nehmen in unserer Gemeinde ständig zu. Hierzu kommen dann auch noch die Wettbüros.


