Pressenotiz aus der Jahreshauptversammlung vom 12.04.2013

Veröffentlicht am 19.04.2013 in Ortsverein

Tariftreuegesetz: SPD setzt Maßstäbe auf dem Weg zum Musterland für Gute Arbeit

Ortsvereinsvorsitzender Rolf Becker: „Ja zur Mittelstandsförderung – nein zu Lohndumping, das ist SPD pur“

„Wir sagen Ja zur Mittelstandsförderung und Nein zu Lohndumping. Das ist unsere sozialdemokratische Handschrift, wenn es darum geht, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit und gute Wirtschaft zu machen.“ Mit diesen Worten hat der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Rolf Becker das am 10.04.2013 im Stuttgarter Landtag beschlossene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg begrüßt.

Das von Wirtschaftsminister Nils Schmid auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Besteht kein einschlägiger Tarifvertrag, müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro zahlen. „Das Ziel war es von Anfang an, dass sich Gute Arbeit lohnen muss“, so Rolf Becker.

Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber – also auch die Gemeinde Sulzfeld, das günstigste Angebot anzunehmen. Kalkuliert das Angebot mit Dumpinglöhnen, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Rücken der Beschäftigten. Das schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. „Dadurch werden tarifgebundene Arbeitsplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet, also gerade auch jene in unseren Handwerksbetrieben und unseren fairen mittelständischen Unternehmen vor Ort“, so Rolf Becker.

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stärkt deshalb die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. „Denn mit Fleiß und Ideen bringen Millionen Schaffer und Tüftler Baden-Württemberg gerade im Mittelstand nach vorne“, betonte der SPD-Vorsitzende.

Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gilt für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage. Damit wird in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau garantieren.

„Das jetzt beschlossene Tariftreuegesetz ist SPD pur! Schritt für Schritt schaffen wir Zukunft in Baden-Württemberg“, so Rolf Becker abschließend.

 
 

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