Röslers „Sozialausgleich“: ungerecht und verfassungswidrig

Veröffentlicht am 04.08.2010 in Allgemein

Gesundheitsminister Rösler (FDP) plant eine Gesundheitsreform, nach der künftig alle Kostensteigerungen nur noch von den Versicherten über eine Kopf-pauschale (Zusatzbeitrag) finanziert werden sollen. Einkommens schwache sollen über einen so genannten „Sozialausgleich“ entlastet werden. Dieser „Sozialausgleich” missachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist aus Sicht der SPD verfassungswidrig.

Die Fakten·
Die Kassen sollen künftig selbst über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden, mit dem sie Defizite ausgleichen. Eine Begrenzung für die Zusatzbeiträge, wie sie zur Zeit noch gilt, soll es nicht mehr geben.
Das Bundesversicherungsamt ermittelt jährlich eine durchschnittliche Kopfpauschale, auf deren Basis der „Sozialausgleich“ für jeden Einzelnen berechnet wird. Beträgt die Durchschnitts-Kopfpauschale mehr als 2% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers oder Rentners, wird die Differenz über die Lohnabrechnung bzw. Rentenbescheid ausgeglichen.
Dazu zieht der Arbeitgeber den „Sozialausgleich“ von den Beiträgen zur Sozialversicherung ab und überweist den geringeren Beitrag an den Gesundheits-fonds. Der Gesundheitsfonds erhält das fehlende Geld aus Steuermitteln zurück.
Für die Berechnung des „Sozial -ausgleichs soll allerdings nur das Hauptarbeitsentgelt bzw. die gesetzliche Rente herangezogen werden. Weitere sozialversicherungspflichtige Einkommen – z. B. Versorgungsbezüge oder Betriebsrenten– sollen nicht berück-sichtigt werden.
Dies kann dazu führen, dass ein Versicherter mit einer kleinen gesetzlichen zuzüglich einer guten Betriebsrente den Sozialausgleich bekommt – ein Versicherter mit nur einer (höheren) Rente ihn nicht erhält, obwohl in der Summe sein Einkommen geringer ist. Dies verstößt gegen das Prinzipder Gleichbehandlung.

Verfassungswidriger „Sozialausgleich“: Rentner mit einer Rente werden benachteiligt

 

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