100 Jahre Frauenwahlrecht = 100 Jahre Gleichberechtigung?

Veröffentlicht am 03.12.2018 in Fraktion

1918 war ein ereignisreiches Jahr für Deutschland, das im November mit dem Ende des ersten Weltkriegs, der Ausrufung der Republik und der Abdankung des Kaisers endete. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem, von der Sozialdemokratie lange gefordertem, allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Männer und Frauen in Kraft. Wer allerdings glaubte damit auch eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen erreicht zu haben, der irrte. Aber es war ein erster wichtiger Schritt getan. Seitdem sind 100 Jahre vergangen. Inzwischen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen ein Konto führen, selbst entscheiden, ob und wo sie arbeiten, ob sie einen Führerschein machen möchten oder Hosen tragen. Auch gibt es keine Abschlagsklausel oder Leichtlohngruppen mehr. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für eine Gleichberechtigung geschaffen. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Das aktive und passive Wahlrecht bedeutet nicht nur, dass frau wählen darf, sondern auch, dass sie gewählt werden kann. Wichtig wäre es, dass wir Frauen in politischen Gremien endlich gleich vertreten wären. Gerade in BadenWürttemberg sind wir leider immer noch unterrepräsentiert,. Deshalb: Nutzen Sie Ihr Recht, teilzuhaben, mitzugestalten und besonders mitzuentscheiden, in was für einer Gesellschaft Sie leben möchten. Wir laden Sie herzlich ein zur Feier "100 Jahre Frauenwahlrecht" am Freitag, 30. November 2018, ab 16:30 Uhr in den Asamsaal, organisiert von allen Fraktionen und Wählervereinigungen des Gemeinderats in Kooperation mit der Stadt Ettlingen.

Kirstin Wandelt für die SPD–Fraktion

 

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