Kreisrätin Elsenbusch informierte über die neuesten Landkreis-Zahlen zum Bildungspaket. Von den über 8000 Beziehern von Sozialleistungen im Landkreis Karlsruhe sind erst ein paar Hundert Anträge eingegangen. Und das, obwohl die Antragsfrist bereits am 30. April endet. Damit verschenken die betroffenen Familien bares Geld.
Zum Beispiel:
- Für den Zuschuss zum Mittagessen in Schulen u. Kitas beträgt die Nachzahlung für Januar bis März pro Kind 78 Euro! Bedingung: In der Schule, Kita oder im Hort muss ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten werden.
- Beim Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches beträgt die Nachzahlung für Januar bis März pro Kind 30 Euro! Zuschuss für Schulausflüge, Lernförderung wird nachträglich gewährt, wenn belegt werden kann, dass seit Januar bereits Ausgaben für Schul- oder Kita-Ausflüge oder für Lernförderung (Nachhilfe) angefallen sind. Die bis hierher genannten Leistungen werden zukünftig nur noch als Gutschein gewährt oder direkt an den Anbieter (z.B. Sportverein) überwiesen.
- Zuschuss zur Schülerbeförderung: Ist das Kind auf Bus oder Bahn angewiesen, um zur Schule zu kommen, werden die Fahrtkosten erstattet, wenn niemand anders die Kosten übernimmt und es nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für Fahrtkosten, die seit Jahresbeginn angefallen sind.
„Das sind viele kleine richtige Schritte“, erklärte Frau Elsenbusch, „die Art wie diese Schritte aber umgesetzt werden, ist katastrophal. Man hätte doch erwarten können, dass die Betroffenen schriftlich informiert werden. Da drängt sich der Verdacht auf, dass Anträge gar nicht erwünscht sind“.