Neubaumaßnahmen Erdbeerhof

Veröffentlicht am 13.02.2018 in Fraktion

Hier nochmals der Antrag der Gemeinderatsfraktion aus dem Jahre 2014

Neubaumaßnahmen und zukünftige Nutzung des Erdbeerhofs

Anmerkungen zur vorgestellten Planung – öffentliche Sitzung
vom 21.10.2014

Im Vorfelde der Erstellung eines Bauantrages wurde der Gemeinderat
(16.10. und 21.10.2014) frühzeitig über das beabsichtigte Vorhaben
informiert. Dem Gemeinderat wurde auf der Sitzung am 21.10.2014
die Möglichkeit gegeben hierzu öffentlich Anmerkungen vorzubringen.
Diese Vorgehensweise wird von uns grundsätzlich begrüßt, um auch
dem Eigentümer und Planer frühzeitig unsere Anmerkungen
(Belange, die im öffentlichen Interesse stehen) mit auf den Weg zu geben.

Dass der Hof nun einen neuen Besitzer gefunden hat, wobei die
Nutzung als Pferdezucht- und Einstellstation fortgeführt werden
soll, findet unsere Unterstützung und ist sowohl für das Anwesen
als auch für die Gemeinde insgesamt positiv. Wir sehen darin
keine wesentliche Änderung zum bisherigen Genehmigungsstand.
Die beantragten Gebäude fügen sich weiterhin harmonisch
in das Landschaftsbild ein.  Auch das Angebot ca. 15 Einstellern
die Unterstellung von Pferden zu ermöglichen, steht im
Interesse der Bevölkerung.

Die überbaute Fläche soll sich um ca. 50% vergrößern.
Einen gewissen Ausgleich stellen das fortschrittliche Energiekonzept
und die beabsichtigte Regenwassernutzung dar. Dennoch
soll hiermit der baurechtlichen wie natur- und umweltrechtliche
Bewertung durch die Träger öffentlicher Belange nicht vorgegriffen
werden. 
Ein wichtiger Aspekt stellt für uns die vom neuen
Eigentümer zugesagte ordnungsgemäße Entsorgung von Altlasten
dar, die bei einer von Amtswegen veranlassten Bodenuntersuchung
auf dem Grundstück aufgefunden wurden.

Durch die neu vorgesehen Erschließung des Grundstückes ist die
Zu- und Abfahrt  weiterer betroffener Anwesen sowie die
Durchfahrt vom/zum Steinbuckel zu sichern. Die Zu-/Ab- und 
Durchfahrt liegen im öffentlichen Interesse und müssen
dauerhaft gesichert sein. 
Weiter stellt dich die Frage nach
Zustand und Ausbau des Lohrweges, der der Erschließung
des Anwesens dienen soll. Der Lohrweg wurde kürzlich erst
ausgebessert und erfüllt somit die allgemeinen Anforderungen
der Gemeinde. Während der Vorstellung des Projektes wurde
jedoch erläutert, dass der Weg für LKW nicht ausreichend sei.
Hier stellt sich die Frage nach dem Konzept und den Kosten.

Zum weiteren Vorgehen (Bauantrag) erwarten wir:

  1. Vollständige Informationen über Art, Menge und
    Entsorgung der Altlasten,
  2. Sicherstellung eines Wegerechts sowohl für die
    betroffenen Anlieger als auch für die Gemeinde
    von/zum Steinbuckel,
  3. Vorlage eines Konzeptes und einer Kostenschätzung
    zum Ausbau des Lohrweges.

J. Amend

 
 

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