Auszug Lärmkartierung Eisenbahnbundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Bis zum 25. August 2017 kann sich die Öffentlichkeit nun an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. Der aus der Umfrage hervorgehende Lärmaktionsplan wird 2018 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Informations- und Beteiligungsplattform unter: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
Alternativ zur Online-Beteiligung können Beiträge auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder per Post angefordert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet nacheinander in zwei Phasen statt. Die eingehenden Angaben helfen dem Eisenbahn-Bundesamt, seinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
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Ansprechpartner:
Heike Schmidt
Pressesprecherin
Moritz Huckebrink
Pressesprecher
Telefon: +49 228 9826-186
E-Mail: presse@eba.bund.de">presse@eba.bund.de
Lärmaktionsplanung
Gesetzliche Grundlagen
Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme überführt. In Deutschland ist die Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Da jedoch der Lärm unterschiedliche Ursachen und Quellen aufweist, wurden die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Deutschland auf verschiedene Schultern verteilt. Nach dem oben genannten Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.
Lärmaktionsplanung 2018 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Das Eisenbahn-Bundesamt wird den bundesweiten Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes bis Mitte des Jahres 2018 erstellen. Das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert den Plan alle fünf Jahre bzw. führt in weiter. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
Quelle: EBA