Wolfgang Wehowsky, MdL „Fünf Projekte im Wahlkreis Bretten werden mit Mitteln aus dem Ausgleichstock unterstützt“

im Wahlkreis

Wie das Regierungspräsidium mitteilte, wurden die ersten Mittel des Ausgleichsstock im Programmjahr 2010 verteilt

In der ersten Verteilungsrunde des Jahres bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen in Höhe von insgesamt rd. 14,9 Mio. Euro an 70 Gemeinden, davon entfallen 513 Tsd. Euro auf vier Gemeinden im Wahlkreis Bretten. „Ich freue mich, dass damit fünf wichtige Projekte in vier Gemeinden im Wahlkreis Bretten berücksichtigt werden“, so der Landtagsabgeordnete Wolfgang Wehowsky. Gefördert werden Investitionen in Kraichtal (Energetische Sanierung und Brandschutzmaßnahmen in der Burggartenschule in Oberöwisheim und Neubau der Brückenbauwerke über den Kraichbach in Gochsheim), Ausbau der „Austraße“ in Kürnbach, Neugestaltung des Platzes vor der Waldenserhalle (Zugang zur Grundschule) und des Schulhofes in Oberderdingen und Erweiterung des Kindergartens „Die Brücke“ in Sulzfeld.

„Bei den Gesprächen mit den Bürgermeistern in den letzten Wochen wurde noch einmal deutlich, dass auch in unserem Wahlkreis einige Gemeinden durch die Wirtschafts- und Finanzkrise teilweise hohe Einnahmeausfälle zu verzeichnen“, so der Abgeordnete Wolfgang Wehowsky. „Durch den Einbruch in der Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer konnten häufig die Haushalte der Gemeinden nur unter Einsatz von Rücklagemitteln und Veräußerungserlösen beschlossen werden. Selbst notwendige Investitionen sind deshalb für einige Gemeinden in der derzeitigen Lage schwer möglich. Die Mittel des Ausgleichsstocks können die etwas abfangen.“

Durch den Ausgleichsstock können Bedarfszuweisungen an Kommunen erfolgen, um notwendige Einrichtungen zu schaffen oder besondere Belastungen einzelner Kommunen zu mildern (z. B. Folgen von Unwettern). In seltenen Ausnahmefällen können auch einzelne Kommunen beim Ausgleich der laufenden Haushalte unterstützt werden, wenn dies trotz sparsamster Haushaltsführung vorübergehend nicht möglich ist. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen.

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